Pilotenlizenz

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Es gibt verschiedene Arten von Pilotenlizenzen. So unterscheidet sich die Lizenz zum Beispiel in Privat- und Berufspilot. Im Folgenden findet ihr eine Auflistung der verschiedenen Lizenzen:

PPL

PPL ist die Abkürzung für Private Pilot Licence (Privatpilotenlizenz). Es gibt zusätzlich zu dem Ausdruck PPL noch einen Kennungsbuchstabem, der die Flugzeugklasse beschreibt, die man fliegen darf.

PPL-A

Die PPL-A ist die klassische Privatpilotenlizenz, mit der man Kleinflugzeuge fliegen darf.

PPL-H

Die PPL-H ist der Privatpilotenschein für Helikopter.

PPL-D

Die PPL-D berechtigt zum Führen von Ballone.

GPL

Die GPL (Glider Pilot Licence) braucht man, um Segelflugzeuge fliegen zu dürfen. Früher hieß diese Lizenz PPL-C. Durch eine Klassenberechtigung ist es möglich auch Motorsegler zu fliegen (TMG).

SPL

Sport Pilot Licence. Die Lizenz ist für Luftsportgeräte (ULs) gültig.

CPL

Commercial Pilot Licence. Die Berufspilotenlizenz. Nur mit dieser Lizenz ist der Pilot berechtigt ein Flugzeug / Helikopter gegen Bezahlung zu fliegen.

CPL(A)

Der Zusatz A beschreibt, dass es sich hierbei um eine Berufspilotenlizenz zum Führen von Flugzeugen handelt.
Zum Erwerb dieser Lizenz braucht man 150 Flugstunden in einer AbInitio-Ausbildung, bzw. 200 Flugstunden in einer modularen Ausbildung.

CPL(H)

Der Zusatz H beschreibt, dass es sich hierbei um eine Berufspilotenlizenz zum Führen von Helikoptern handelt.

ATPL

Airline Transport Pilot Licence. Durch diese Lizenz ist der Besitzer berechtigt Flugzeuge, die eine Besatzung von min. 2 Piloten erfordert, gewerblich als verantwortlicher Flugzeugführer zu führen.
Diese Lizenz erfordert 1500 Stunden Gesamtflugzeit, davon 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen. Bis diese Stundenzahl erreicht ist, ist der Pilot im Besitz der CPL mit einem ATPL-Theroiekredit. Oft liest man für diese Lizenz auch den Begriff frozen ATPL.
Im Gegensatz zum CPL hat der Inhaber der ATPL auf jeden Fall eine Instrumentflugberechtigung.